Siegel & Zertifikate
Geprüft von außen
Siegel helfen dir, Holz mit geprüfter Herkunft zu erkennen. Hier erfährst du, wofür FSC®, PEFC und das RAL-Gütezeichen stehen, wer sie vergibt und welche Regeln für alle Holzhändler gelten.

FSC®
Der Forest Stewardship Council® ist eine internationale Non-Profit-Organisation, gegründet 1993. Er legt Standards für die Bewirtschaftung von Wäldern fest – mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien.
Unabhängige Zertifizierungsstellen prüfen, ob Forstbetriebe diese Standards einhalten. Auch jedes Unternehmen in der Lieferkette, das FSC®-Produkte verkauft, wird zertifiziert. So lässt sich nachvollziehen, dass ein Produkt mit FSC®-Siegel aus FSC®-zertifizierten Wäldern oder anderen kontrollierten Quellen stammt.
- Vergeben von
- Forest Stewardship Council® über unabhängige Zertifizierungsstellen
- Geprüft werden
- Forstbetriebe und jedes Unternehmen der Lieferkette
- Unser Lizenzcode
- FSC® C015600
Achte auf FSC®-zertifizierte Produkte.
PEFC
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) ist eine weltweite Organisation, die nationale Systeme zur Waldzertifizierung anerkennt und Holzprodukte kennzeichnet.
Das PEFC-Siegel zeigt, dass die Holzrohstoffe aus PEFC-zertifizierten Wäldern, aus Recycling und/oder aus kontrollierten Quellen stammen. Wer ein Produkt mit PEFC-Siegel herstellt oder verkauft, muss soziale Anforderungen erfüllen und ein geprüftes Managementsystem nachweisen. Das Warenzeichen zeigt außerdem, dass ein Unternehmen PEFC-zertifiziert ist.
- Vergeben von
- PEFC über anerkannte nationale Zertifizierungssysteme
- Geprüft werden
- Herkunft der Rohstoffe, Managementsystem, soziale Anforderungen
- Unsere Lizenznummer
- PEFC/04-31-3680
RAL-Gütezeichen Holzhandel
Das RAL-Gütezeichen Holzhandel (RAL-GZ 274) vergibt die Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. in Bremen. Es ist kein Umweltsiegel, sondern steht für geprüfte Qualität und Kundenorientierung im Holzhandel.
Geprüft wird das gesamte Leistungsspektrum eines Holzhändlers: die Qualität der gelieferten Produkte, der Fuhrpark und ob Kundinnen und Kunden transparent über Lieferzeiten, Verfügbarkeit und Preise informiert werden. Auch Reklamationen und Rückfragen müssen zügig und nachvollziehbar bearbeitet werden. Das Zeichen gilt nur, solange die Prüfungen bestanden werden.
- Vergeben von
- Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V., Bremen
- Geprüft werden
- Produktqualität, Fuhrpark, Kundeninformation, Reklamationen
- Kontrolle
- Regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung
So wird das Gütezeichen vergeben
- 1Antrag
Das Unternehmen beantragt das Gütezeichen bei der Gütegemeinschaft.
- 2Prüfung
Unabhängige Prüfer kontrollieren anhand der festgelegten Kriterien.
- 3Verleihung
Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Gütezeichen verliehen.
- 4Kontrolle
Auch danach wird regelmäßig geprüft, ob alles weiter erfüllt ist.
Gesetzliche Regeln: EUTR und EUDR
Unabhängig von Siegeln gelten für alle Unternehmen, die Holz in der EU verkaufen, gesetzliche Pflichten. Sie sollen verhindern, dass illegal geschlagenes Holz auf den Markt kommt.
- Seit 2013
EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Holz aus legalem Einschlag stammt – und nachvollziehen und belegen können, woher es kommt.
- Pflicht
Sorgfaltspflicht
Informationen sammeln, das Risiko einer illegalen Herkunft bewerten und mit geeigneten Maßnahmen senken. Nationale Behörden kontrollieren die Einhaltung.
- Ab 30.12.2026
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Löst die EUTR ab. Wer Holz in die EU einführt, muss nachweisen, dass dort nach dem 31.12.2020 weder Wald gerodet noch Naturwald in eine Plantage umgewandelt wurde – mit Geodaten und Sorgfaltserklärung vor jedem Import.