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Siegel & Zertifikate

Geprüft von außen

Siegel helfen dir, Holz mit geprüfter Herkunft zu erkennen. Hier erfährst du, wofür FSC®, PEFC und das RAL-Gütezeichen stehen, wer sie vergibt und welche Regeln für alle Holzhändler gelten.

Holzlager bei Holzhandel Deutschland
Unabhängig geprüftFSC® C015600 · PEFC/04-31-3680

FSC®

Der Forest Stewardship Council® ist eine internationale Non-Profit-Organisation, gegründet 1993. Er legt Standards für die Bewirtschaftung von Wäldern fest – mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien.

Unabhängige Zertifizierungsstellen prüfen, ob Forstbetriebe diese Standards einhalten. Auch jedes Unternehmen in der Lieferkette, das FSC®-Produkte verkauft, wird zertifiziert. So lässt sich nachvollziehen, dass ein Produkt mit FSC®-Siegel aus FSC®-zertifizierten Wäldern oder anderen kontrollierten Quellen stammt.

Vergeben von
Forest Stewardship Council® über unabhängige Zertifizierungsstellen
Geprüft werden
Forstbetriebe und jedes Unternehmen der Lieferkette
Unser Lizenzcode
FSC® C015600

Achte auf FSC®-zertifizierte Produkte.

PEFC

PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) ist eine weltweite Organisation, die nationale Systeme zur Waldzertifizierung anerkennt und Holzprodukte kennzeichnet.

Das PEFC-Siegel zeigt, dass die Holzrohstoffe aus PEFC-zertifizierten Wäldern, aus Recycling und/oder aus kontrollierten Quellen stammen. Wer ein Produkt mit PEFC-Siegel herstellt oder verkauft, muss soziale Anforderungen erfüllen und ein geprüftes Managementsystem nachweisen. Das Warenzeichen zeigt außerdem, dass ein Unternehmen PEFC-zertifiziert ist.

Vergeben von
PEFC über anerkannte nationale Zertifizierungssysteme
Geprüft werden
Herkunft der Rohstoffe, Managementsystem, soziale Anforderungen
Unsere Lizenznummer
PEFC/04-31-3680

RAL-Gütezeichen Holzhandel

Das RAL-Gütezeichen Holzhandel (RAL-GZ 274) vergibt die Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V. in Bremen. Es ist kein Umweltsiegel, sondern steht für geprüfte Qualität und Kundenorientierung im Holzhandel.

Geprüft wird das gesamte Leistungsspektrum eines Holzhändlers: die Qualität der gelieferten Produkte, der Fuhrpark und ob Kundinnen und Kunden transparent über Lieferzeiten, Verfügbarkeit und Preise informiert werden. Auch Reklamationen und Rückfragen müssen zügig und nachvollziehbar bearbeitet werden. Das Zeichen gilt nur, solange die Prüfungen bestanden werden.

Vergeben von
Gütegemeinschaft Holz- und Baustoffhandel e. V., Bremen
Geprüft werden
Produktqualität, Fuhrpark, Kundeninformation, Reklamationen
Kontrolle
Regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung

So wird das Gütezeichen vergeben

  1. 1Antrag

    Das Unternehmen beantragt das Gütezeichen bei der Gütegemeinschaft.

  2. 2Prüfung

    Unabhängige Prüfer kontrollieren anhand der festgelegten Kriterien.

  3. 3Verleihung

    Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Gütezeichen verliehen.

  4. 4Kontrolle

    Auch danach wird regelmäßig geprüft, ob alles weiter erfüllt ist.

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Gesetzliche Regeln: EUTR und EUDR

Unabhängig von Siegeln gelten für alle Unternehmen, die Holz in der EU verkaufen, gesetzliche Pflichten. Sie sollen verhindern, dass illegal geschlagenes Holz auf den Markt kommt.

  1. Seit 2013

    EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

    Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Holz aus legalem Einschlag stammt – und nachvollziehen und belegen können, woher es kommt.

  2. Pflicht

    Sorgfaltspflicht

    Informationen sammeln, das Risiko einer illegalen Herkunft bewerten und mit geeigneten Maßnahmen senken. Nationale Behörden kontrollieren die Einhaltung.

  3. Ab 30.12.2026

    EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

    Löst die EUTR ab. Wer Holz in die EU einführt, muss nachweisen, dass dort nach dem 31.12.2020 weder Wald gerodet noch Naturwald in eine Plantage umgewandelt wurde – mit Geodaten und Sorgfaltserklärung vor jedem Import.