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Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer

Bitte beachten Sie im Falle von Rückerstattung der Deutschen Mehrwertsteuer - nach Ausfuhr der Ware aus Deutschland, in ein Drittland (z.B. Schweiz) - folgendes:

Teilen Sie uns umgehend nach Ihrer Bestellung mit, dass Sie die Ware in ein Drittland ausführen möchten.

Ihr Wohnort muss sich außerhalb Deutschlands und der EU, also in einem Drittland, befinden. Diese Adresse muss auch auf der Rechnung als Empfängeradresse angegeben werden.

Für Bestellungen ab einem Warenwert von 1.000, - € erstellen wir Ihnen eine Ausfuhrerklärung, mit der Sie die Ware beim Zoll anmelden können. Sobald uns von Ihnen eine entsprechende Information vorliegt, können wir den vom Zoll erstellten Ausgangsvermerk einsehen und Ihnen dann auf Wunsch eine neue Rechnung ohne Deutsche Mehrwertsteuer ausstellen bzw. die Deutsche Mehrwertsteuer an Sie zurückerstatten (sofern die ursprüngliche Rechnung bereits vollständig von Ihnen bezahlt wurde)

Für Bestellungen mit einem Warenwert unter 1.000, - € benötigen wir lediglich die vom Zoll abgestempelte Rechnung im Original. Wenn Sie eine Vorauszahlungsrechnung von uns erhalten haben, lassen Sie bitte diese und zusätzlich die Schlussrechnung abstempeln.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie für die Anforderung der Rückerstattung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne vorab.